4.2.3 Begleitausschuss NSP und Begleitausschuss DVS
Der Begleitausschuss zum NSP dient dem Erfahrungs-, Informations- und Meinungsaustausch zur Förderung aus dem ELER, erörtert die Ergebnisse des Strategischen Monitorings und der Berichterstattung zum NSP und beschäftigt sich mit der Überprüfung und gegebenenfalls der Fortschreibung des NSP. Darüber hinaus billigt er den NSP bzw. die Fortschrittsberichte zum NSP. Der Begleitausschuss zur DVS verabschiedet und billigt insbesondere das Jahresprogramm der DVS, da die DVS ein eigenes Entwicklungsprogramm auf Bundesebene im Rahmen des ELER ist.