4.2.2 HUK und PKR

Die Koordination der länderübergreifenden Aspekte der GAK und des ELER zwischen Bund und Ländern erfolgt durch die Haushalts- und Koordinierungsreferenten der GAK bzw. der Programmkoordinierungsreferenten des ELER. Durch die enge Verzahnung der GAK mit dem ELER über die nationale Rahmenregelung sind beide Programme häufig im Zusammenhang zu behandeln z.B. bei Fragen zum kombinierten ELER- / GAK-Monitoring.

 

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