3.2 Monitoring-Berichte

Zusammen mit den Finanzdaten bilden die Output- und Ergebnisindikatoren die Grundlage für die jährlichen Zwischenberichte (Monitoring-Berichte), die zum 30.06. eines jeden Jahres durch die Verwaltungsbehörden der Länder nach Erörterung und Billigung durch die jeweiligen Begleitausschüsse an die EU-Kommission zu berichten sind. Die Daten in diesen Monitoring-Berichten umfassen jeweils die kumulierten Werte der vorangegangenen Jahre, d.h. der Bericht zum 30.06.2010 dokumentiert die Zahlen des Zeitraums 01.01.2007 bis 31.12.2009.

 

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