5. Strukturen der Umsetzung auf nationaler Ebene

Die neue Struktur der GAP-Umsetzung, d.h. die gemeinsame Planung und Umsetzung der Direktzahlungen, der Sektorprogramme (zusammen bisherige 1. Säule der GAP) und des ELER (bisherige 2. Säule der GAP) in einem gemeinsamen GAP-SP, ist in der föderalen Struktur Deutschlands mit einem hohen Koordinationsaufwand verbunden.

Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der künftigen Interventionen der bisherigen 2. Säule der GAP liegen auch im Rahmen des nationalen GAP-SP in der Kompetenz der Länder. Die Interventionen im Bereich der Direktzahlungen (z.B. Ausgestaltung der Konditionalität, Regelungen zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für Direktzahlungen) sowie weitere Regelungen im Bereich der bisherigen 1. Säule (z. B. Sektorprogramme) werden wie bisher durch Bundesrecht festgelegt. Weiterführende Informationen zum GAP-SP sind zu finden unter www.bmel.de/gap-strategieplan.

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