1. Einbettung der GAP in die EU-Förderstruktur 2023 bis 2027

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht wie die GAP in die EU-Förderstruktur 2023 bis 2027 eingebettet ist.

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