5.3 Länderebene

Auf der Länderebene ist von den Verwaltungsbehörden für jedes Programm ein Begleitausschuss einzurichten (auf nationaler Ebene ist ein solcher für das Programm „Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum Deutschland (NLR)“ und den NSP eingerichtet), der die Durchführungsberichte, Programmänderungen und auch die Evaluierungsberichte erörtert und billigt. Zudem sind die Ver- waltungsbehörden für die Begleitung und Bewertung zuständig und bedienen sich dabei sowohl nachgelagerter Landesbehörden und Institutionen als auch externen Evaluationsteams.

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