2.4 Jährliche Durchführungsberichte

In der Förderperiode 2014 bis 2022 wird die bisherige Halbzeitbewertung im Grunde durch zwei Bewertungszeitpunkte ersetzt: Hierfür werden die jährlichen Durchführungsberichte 2017 und 2019 inhaltlich erweitert. Die Durchführungsberichte sind jährlich ab dem 30. Juni 2016 bis einschließlich 2024 von den Programmbehörden bei der Kommission vorzulegen.

Inhaltlich umfassen die Berichte die Durchführung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums im vorhergehenden Kalenderjahr. Der 2016 vorgelegte Bericht bezieht sich auf die Kalenderjahre 2014 und 2015 (Art. 75 ELER-VO).

In den erweiterten Durchführungsberichten 2017 und 2019 sind zudem die folgenden evaluierungsrelevanten Inhalte zusätzlich zu liefern:

1) Auch im Rahmen der Ex-Post-Bewertung zum 31.12.2024

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