2.1 Ex-ante-Bewertung

Die Ex-ante-Bewertung ist Bestandteil der Ausarbeitung eines jeden Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) und zielt auf einen bestmöglichen Einsatz der Haushaltsmittel und die Verbesserung der Qualität des Programms ab. Die Ex-ante-Bewertungen werden unter der Verantwortung der für die Ausarbeitung der

Programme zuständigen Behörde durch externe Sachverständige durchgeführt. Sie werden der Kommission gleichzeitig mit dem Programm und gemeinsam mit einer Zusammenfassung vorgelegt (Art 55, ESI-VO).

Sowohl seitens der GD REGIO als auch seitens der GD AGRI wurde ein Leitfaden für die Ex-ante-Evaluierung erarbeitet

Leitfaden GD REGIO (34 Seiten, deutsch):

ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/2014/working/ex_ante_de.pdf

Leitfaden GD AGRI (196 Seiten, englisch):

enrd.ec.europa.eu/enrd-static/fms/pdf/7797A2AE-91CD-8D82-C9DB-D30E043439F1.pdf

 

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