3.1 Leistungsabschluss und Leistungsüberprüfung

In den jährlichen Leistungsberichten sind die wichtigsten qualitativen und quantitativen Informationen über die Umsetzung des GAP-Strategieplans unter Bezugnahme auf Finanzdaten sowie auf Output- und Ergebnisindikatoren, gegebenenfalls auch der regionalen Werte, darzulegen. Der jährliche Leistungsabschluss erfolgt auf der Grundlage der erzielten Outputs und wird auf der Ebene eines Soll- / Ist-Vergleiches der Einheitsbeträge durchgeführt.

Die zweijährliche Leistungsüberprüfung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisindikatoren und der entsprechenden Etappenziele. Bleibt der Wert eines oder mehrerer Ergebnisindikatoren für das Haushaltsjahr 2024 mehr als 35 % und 2026 mehr als 25% hinter dem jeweiligen Etappenziel, muss der Mitgliedstaat eine Begründung für diese Abweichung vorlegen, die durch die Kommission geprüft wird.

Die Leistung jedes GAP-SP wird in jährlichen Überprüfungssitzungen – auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Begleitausschusses zum jeweiligen Leistungsbericht – mit der EU-Kommission geprüft. 

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