2.4 Leistungsbewertung und -evaluierung durch die Kommission

Die Kommission erstellt einen mehrjährigen GAP-Evaluierungsplan, der unter ihrer Verantwortung umgesetzt wird. Die Ergebnisse werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und sollen Aussagen in Bezug auf die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit und Kohärenz des EGFL und des ELER sowie des auf Unionsebene geleisteten Zusatznutzens liefern (Art. 141 GAP-SP VO). Hierzu zählen auch die sog. Kernindikatoren zur Abbildung der Ziele der GAP (Anhang XIV GAP-SP VO). Einen zusammenfassenden Bericht zu den GAP-SP der Mitgliedstaaten legt die Kommission bis zum 31.12.2023 vor und bis zum 31.12.2025 einen Bericht zur Anwendung des neuen Umsetzungsmodells durch die Mitgliedstaaten sowie zum Beitrag der GAP-Interventionen zum Umwelt- und Klimaschutz. Zum Jahresende 2027, also zum Ende der Förderperiode, folgt ein Bericht über eine „Zwischenevaluierung“ der GAP.

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