2.1 Ex-ante-Bewertung und SUP

Die Ex-ante-Bewertung ist ebenso Bestandteil der Ausarbeitung des GAP-SP wie die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

Die Ex-ante-Bewertung zielt auf einen bestmöglichen Einsatz der Haushaltsmittel und die Verbesserung der Qualität des GAP-SP ab. Die Ex-ante-Bewertung wird durch externe Sachverständige für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgeführt.

Die SUP umfasst einen Umweltbericht, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltwirkungen der Durchführung des Plans sowie belastbare Alternativen ermittelt, beschreibt und bewertet. Dieser Bericht ist die Grundlage der durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Ex-ante-Bewertung und SUP werden dem GAP-SP als Anhang beigefügt.

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