2.5 Verantwortlichkeiten

Die Durchführung der Begleitungs- und Bewertungsaktivitäten liegt im Verantwortungsbereich der ELER-Verwaltungsbehörden in den Bundesländern. Die Evaluierungsaufgaben (Ex-ante- und Ex-post-Bewertung sowie die Evaluierungsbeiträge für die erweiterten jährlichen Durchführungsberichte 2017 und 2019) werden im Auftrag der Länder jedoch von unabhängigen Bewertungsbeauftragten durchgeführt. Eine entsprechende Aufgabenklärung ist hierfür notwendig, insbesondere wer für die Ergebnisindikatoren zuständig ist.

Das Monitoring kann die Verwaltungsbehörde selbst durchführen.

Parallel zum CMES erfolgt die Kontrolle der Fördermittel durch das EU-weite „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem“ (INVEKOS) zur Durchsetzung einer einheitlichen europäischen Agrarverwaltung. Zum Kontrollsystem können auch die zur Umsetzung der Entwicklungsprogramme ländlicher Raum (EPLR) von den Verwaltungsbehörden auf Ebene der Bundesländer einzurichtenden Stellen gezählt werden: Von den Bewilligungsstellen über die Zahlstelle bis hin zur bescheinigenden Stelle. Dieses Gesamtsystem kann zusätzlich noch durch eine Systemprüfung seitens der Kommission geprüft werden.

 

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