2.2 Ex-post-Bewertung

Durch die Verlängerung der Förderperiode um zwei Übergangsjahre bis Ende 2022 wurde auch die Abgabe der Ex-post-Bewertung um zwei Jahre verschoben. Diese muss nun bis spätestens 31.12.2026 bei der Kommission eingereicht werden (siehe ELER Übergangsverordnung Verordnung Nr. 2020_2220).

Fest steht, dass im Rahmen der Ex-post-Bewertung sowohl die Schwerpunktbereiche bezogenen Bewertungsfragen, die Bewertungsfragen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen auf EU-Ebene als auch die weiteren Themenfelder (insb. Querschnittsthemen und Sekundäreffekte) zu beantworten sind (ausführlicher hierzu siehe Abschnitt Gemeinsame Bewertungsfragen). Hinzu kommen die Ergebnis- und Wirkungsindikatoren.

Um einen Eindruck zu bekommen, was im Rahmen einer Ex-post-Bewertung erwartet werden kann, wird an dieser Stelle auf den Ex-post-Leitfaden für die Förderperiode 2007 bis 2013 verwiesen.

Leitfaden GD AGRI (212 Seiten, englisch):

enrd.ec.europa.eu/enrd-static/app_templates/enrd_assets/pdf/evaluation/epe_master.pdf

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