2. Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Monitoring und Evaluierung sind auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 verpflichtende Bestandteile des ELER. Der sogenannte Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF) der Förderperiode 2007 bis 2013 wurde hierfür angepasst und läuft nunmehr unter dem Namen „Gemeinsames Begleitungs- und Bewertungssystem“ (CMES). Das Ziel des CMES ist es nach wie vor, einen einheitlichen Ansatz für die Begleitung und Bewertung aller Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu verfolgen, um so eine EU-weite Grundlage zu schaffen.

Bekannte Elemente des CMES sind die zeitpunktbezogene Ex-ante und Ex-post-Bewertung sowie die gemeinsamen Indikatoren. Die Struktur der Gemeinsamen Indikatoren ist prinzipiell erhalten geblieben: Kontextindikatoren (bisher Basisindikatoren), Finanz- und Output-Indikatoren, Zielindikatoren, Ergebnisindikatoren und Wirkungsindikatoren.

Neu sind die folgenden Elemente (eine detaillierte Beschreibung erfolgt bei den jeweiligen Punkten):

  • Die Evaluierung des ELER erfolgt auf der Ebene der Wirkungsindikatoren zusammen mit der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (Art 110 Horizontale-VO 1306/2013).
  • Die Halbzeitbewertung wurde im Grunde durch zwei Bewertungszeitpunkte im Rahmen der sogenannten erweiterten jährlichen Durchführungsberichte (Enhanced Annual Implementation Reports; AIR) in 2017 und 2019 ersetzt. Das erinnert stark an die Halbzeitbewertung und Aktualisierung der Halbzeitbewertung in der Förderperiode 2000-2006.
  • Auf der Ebene der Unterprioritäten wurden Ergebnis- und Zielindikatoren eingeführt. Von der Ebene her entsprechen diese eher Output-Indikatoren. Sie sind deswegen einfacher quantifizierbar und über das Monitoring (vgl. Punkt 5) zu erheben. Allerdings basieren die Indikatoren der Leistungsreserve1 auch auf den Zielindikatoren. Lediglich die sechs sog. ergänzenden Ergebnisindikatoren sind hierin nicht enthalten und können als Ergebnisindikatoren im bisherigen Sinne verstanden werden.
  • Durch die Einführung einer Leistungsreserve wurde M+E mit der Verteilung zusätzlicher Mittel bzw. Sanktionen bei nicht-Erreichen von Zielwerten verknüpft.
  • Im Rahmen des Monitorings werden sowohl Bewilligungen als auch abgeschlossene Vorhaben berichtet.
  • Die geplanten Evaluierungsaktivitäten müssen in einem Bewertungsplan als verbindlicher Bestandteil eines jeden EPLR beschrieben werden.

 

 

1) Im Rahmen der Leistungsreserve wird die Auszahlung von 6% des ursprünglichen ELER-Plafonds an die Erfüllung der Zielindikatoren geknüpft.

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